Von Tim Wybitul

Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern testen derzeit ein neues Bußgeldmodell. Führt das zu unverhältnismäßig hohen Bußgeldern bei Verstößen gegen die DSGVO?

Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Auf dieser Grundlage können die Behörden theoretisch sehr hohe Bußgelder verhängen. Nimmt man als Beispiel einen Umsatz von 100 Milliarden Euro, so beträgt das Maximalbußgeld für einen Datenschutzverstoß 4 Milliarden Euro.

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