von Dr. Christoph A. Baus, Stefan Patzer und Dr. Christian Steger

Qualifizierte Einrichtungen können nach der EU-Richtlinie nicht nur auf Feststellung, sondern direkt auf Beseitigung oder Schadensersatz klagen.

Vor wenigen Tagen haben sich die EU-Organe über die europäische Verbandsklage geeinigt. Das Ende einer langen gesetzgeberischen Reise ist damit absehbar, ebenso der Beginn europaweiter Sammelklagen. Aus Unternehmenssicht hätte der Kompromiss schlechter, aber auch deutlich besser ausfallen können.

Was beinhaltet die EU-Verbandsklage? Welche Spielräume verbleiben den Mitgliedstaaten? Hat die Musterfeststellungsklage ausgedient?

Unser Beitrag in der LTO gibt einen Überblick zur neuen EU-Verbandsklage und beschäftigt sich mit diesen Fragen. Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.