Tim WybitulDr. Isabelle Brams

Das LG Darmstadt ist eines der ersten deutschen ordentlichen Gerichte, die ein Unternehmen zu Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verurteilt haben. Das Gericht hat einem Kläger 1.000 Euro an immateriellen Schadenersatz zugesprochen (Urteil vom 26. Mai 2020 – 13 O 244/19).

In der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) erklären Tim Wybitul und Dr. Isabelle Brams das für die Praxis wichtige Urteil, zeigen seine Folgen für die Praxis und geben einen Ausblick über die weitere Entwicklung bei Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO.

Das Urteil und die Besprechung können Sie mit freundlicher Genehmigung des Verlag C. H. Beck hier abrufen.

Das Urteil des LG Darmstadt knüpft damit an eine Reihe weiterer Urteile an, in welche Unternehmen teils zu erheblichen Schadensersatzzahlungen wegen Datenschutzverstößen verurteilt wurden. Die Gerichte legen den Begriff des Schadens dabei sehr weit aus. Die entsprechenden Entscheidungen haben wir bereits in früheren Blog-Beiträgen näher beleuchtet – hier abrufbar:

Auch im Bereich des Bußgeldrechts ist inzwischen ein Trend zu höheren Sanktionen wegen Datenschutzverstößen absehbar. Dies macht beispielsweise das kürzlich gegen einen deutschen Telekommunikationsanbieter verhängte Bußgeld in Höhe von EUR 1,2 Mio. deutlich. Auch hierzu finden Sie auf unserem Blog weitere Informationen: