von Tim Wybitul

Deutsche Gerichte sprechen Klägern zunehmend Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen zu. Beklagte Unternehmen mussten hierbei immaterielle Schäden von bis zu 5.000 Euro ersetzen.  Derartige Schadensersatzforderungen bergen erhebliche Risiken für Unternehmen, denn sie betreffen oft eine Vielzahl möglicher Kläger und beruhen auf sehr ähnlichen oder sogar identischen Sachverhalten. Daher lassen sie sich mit überschaubarem Aufwand massenhaft geltend machen.

Der Überblick in der aktuellen NJW stellt die den Beklagten drohenden Risiken und die verfahrensrechtlichen Besonderheiten von Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO dar. Zudem zeigt er anhand der aktuellen Rechtsprechung prozessuale Strategien für solche Verfahren und die Folgen einer aktuellen Entscheidung des BVerfG zu DSGVO-Schadensersatz auf.

Hier finden Sie den vollständigen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Verlag C. H. Beck und der NJW.

Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Urteil des BAG vom 27. April 2021 über den Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO. Mit seinem Urteil hat der 2. Senat des BAG eine Revision abgewiesen, die auf „Überlassung einer Kopie von E-Mails“ gerichtet war.