von Tim Wybitul
Gerade im Datenschutz war 2021 ein Jahr voller Neuigkeiten und Ereignisse. Europäische Datenschutzbehörden haben DSGVO-Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Es dürfte spannend werden, ob mit der Überprüfung dieser Bußgelder befassten Gerichte die von den Datenschutzbehörden verhängten Geldbußen bestätigen. In einem anderen Fall hat das ein deutsches Gericht eine verhängtes Millionenbußgeld bereits für unwirksam erklärt. Auch hier bleibt abzuwarten, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden wird.
Ähnlich dynamisch entwickeln sich Verfahren um immateriellen Schadensersatz wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Datenschutzverstößen. Mittlerweile sprechen immer mehr Gerichte Klägern nennenswerte Schadensersatzforderungen zu, die durchaus bis zu 5.000 Euro erreichen können. Sofern es bei solchen Prozessen um Sachverhalte geht, die eine erhebliche Anzahl von potentiellen Klägern betreffen, können die daraus Unternehmen folgenden Gesamtrisiken gravierend sein. Zudem hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich Klägern mit einer aufsehenerregenden Entscheidung den Weg für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzforderungen geebnet.
Der hier abrufbare Überblick aus dem Januar Heft der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) fasst wichtige entsprechende Entwicklungen zusammen. Er zeigt zudem, wie sich Unternehmen erfolgreich gegen Bußgelder und Schadensersatzforderungen wehren können. Er erscheint mit freundlicher Genehmigung des Verlag C. H. Beck.
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