von Tim Wybitul

Die deutschen Datenschutzbehörden fordern eine unmittelbare Unternehmenshaftung bei möglichen Verstößen gegen die DSGVO. Unter anderem wollen sie Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, ohne eine Aufsichtspflichtverletzung oder sonstiges schuldhaftes Handeln nachweisen zu müssen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat hierzu eine „Stellungnahme zu Grundsatzfragen zur Sanktionierung von Datenschutzverstößen von Unternehmen“ veröffentlicht. Eine kritische Einordnung der Stellungnahme der DSK zur geforderten unmittelbaren Unternehmenshaftung aus der aktuellen Zeitschrift für Datenschutz (ZD) können Sie hier mit freundlicher Genehmigung des Verlag C.H. Beck abrufen. Bald wird der EuGH über diese Sanktionspraxis der Behörden entscheiden. Am 27. April 2023 wird der Generalanwalt beim EuGH in einem entsprechenden Verfahren seine Schlussanträge in diesem Verfahren verkünden.

Mehr zu diesem für Unternehmen sehr relevanten Thema und zu dem genannten EuGH-Verfahren erfahren Sie hier.