Analyse und Einordnung der Schlussanträge der Generalanwälte
Von Tim Wybitul und Dr. Arne Klaas

Der Generalanwalt beim EuGH, Manuel Campos Sanchez-Bordona, hat am 27.4.2023 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-807/21 gestellt. Das Verfahren betrifft grundsätzliche Fragen der Verhängung von DSGVO-Geldbußen gegen Unternehmen. Unter anderem ist die Frage entscheidend, ob Unternehmen ohne Feststellungen und Nachweise zu Aufsichtspflichtverletzungen oder sonstigen Verstößen haftbar sind. Nur kurze Zeit später folgten am 4.5.2023 die Schlussanträge von Generalanwalt Nicholas Emiliou in dem ähnlich gelagerten Verfahren C-683/21. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aussagen der Schlussanträge und ordnet die jeweiligen rechtlichen Ansätze und ihre Folgen für die Praxis ein. Die Schlussanträge enthalten für betroffene Unternehmen einige vorteilhafte Aussagen und Wertungen, sie werfen aber auch Probleme auf. Sie bieten zudem eine Reihe von Anhaltspunkten für die weitere Verteidigung von Unternehmen.
Den vollständigen Beitrag aus der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) finden Sie hier.
Die Veröffentlichung dieses Beitrags erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlag C.H.Beck München. Die Website der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) finden Sie hier.
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