Von Tim Wybitul, Dr. Marc Philipp Weber, Tim Wybitul und Dr. Arne Klaas

Die Verhängung von Geldbußen nach Art. 83 DS-GVO nimmt in der Praxis eine immer wichtigere Stellung ein. Deutsche und andere europäische Aufsichtsbehörden verhängen immer mehr und höhere Bußgelder wegen Datenschutzverstößen.
Viele Fragen zur Verhängung solcher Geldbußen sind dabei sehr umstritten. Die Zeitschfit für Datenschutz (ZD) hat mit Dr. Marc Philipp Weber, Tim Wybitul und Dr. Arne Klaas drei Praktiker zum Interview gebeten, die sich in ihrer täglichen Arbeit intensiv mit Sanktionen wegen Datenschutzverstößen befassen.
Berufsbedingt haben alle drei Interviewpartner unterschiedliche Perspektiven auf das Bußgeldrecht:
Dr. Marc Philipp Weber ist Referatsleiter bei der LfD Niedersachsen. Er war 2022 u.a. mit zwei der größten deutschen Bußgeldverfahren befasst.
Tim Wybitul ist Rechtsanwalt und leitet die deutsche Datenschutzpraxis von Latham & Waktins LLP. Er vertritt Unternehmen in behördlichen sowie gerichtlichen Datenschutzstreitigkeiten. Wybitul verteidigt Unternehmen regelmäßig in DS-GVO-Bußgeldverfahren bis hin zu Verfahren über Grundfragen der deutschen Bußgeldpraxis vor dem EuGH und ist zudem Mitherausgeber der ZD. Dr. Arne Klaas ist Strafverteidiger mit einem spezifischen Fokus auf Datenschutzverstößen und berät und verteidigt Unternehmen in und zu Bußgeldverfahren. Die unterschiedlichen Blickwinkel auf die Sanktionierung von Datenschutzverstößen durch deutsche Aufsichtsbehörden ermöglichen einen interessanten Austausch zu den gegenwärtigen und zukünftigen Trends sowie den im Mittelpunkt stehenden Rechtsfragen.
Den vollständigen Beitrag aus der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) finden Sie hier.
Die Veröffentlichung dieses Beitrags erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlag C.H.Beck München. Die Website der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) finden Sie hier.
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