von Peter Neuböck

Trotz der derzeitigen Situation rund um COVID möchten wir uns auch positiven Themen widmen und Sie weiterhin über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Sustainable Finance am Laufenden halten: Anfang März hat die Technical Expert Group on Sustainable Finance (kurz: TEG) ihren Abschlussbericht zur EU Taxonomie ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten gemeinsam mit einem Usability Guide zum Europäischen Green Bond Standard veröffentlicht.

Neben weiteren inhaltlichen Updates, die u.a. den politischen Consensus zur Taxonomie Verordnung vom Dezember 2019 widerspiegeln, beinhaltet insbesondere der EU Green Bond Usability Guide viele praktische Leitlinien für Marktteilnehmer im Sustainable Finance Sektor. Legislativakte zu einem rechtsverbindlichen EU Green Bond Standard müssen allerdings erst gesetzt werden und es existieren noch viele offene Fragen. Der folgende Artikel liefert einen kurzen Überblick über den status quo auf dem Weg hin zum EU Green Bond Standard.

by Oliver SeilerCamilla Kehler-WeißDavid RathAlexandre MaturanaIsabel Willius

The German government has established a new ESF to counter liquidity shortages and strengthen the equity base of distressed companies.

A central part of the comprehensive support measures for the German economy to counter the effects of the COVID-19 pandemic is the Act on the Establishment of an Economic Stabilization Fund (Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, or WStFG) adopted by the Bundestag on March 25, 2020, and approved by the Bundesrat on March 27. The law extends the regulatory framework created during the 2008 financial crisis, which paved the way for federal investments in distressed banks. Going forward, the law will apply not only to the banking sector, but also to certain companies in the real economy. Article 1 WStFG amends the Financial Market Stabilization Fund Act and renames it the Stabilization Fund Act (Stabilisierungsfondsgesetz, or StFG). In addition to the Financial Market Stabilization Fund, which will continue to exist, a second economic stabilization fund (ESF) for companies in the real economy will be established. This ESF may provide guarantees for corporate liabilities (Sec. 21 StFG) and may also participate in the recapitalization of companies by, inter alia, acquiring debt instruments, entering into silent partnerships, and acquiring shares in companies (Sec. 22 StFG).

von Oliver Seiler, Camilla Kehler-WeißDavid Rath, Alexandre Maturana, Isabel Willius

Reaktion auf Covid-19 Krise: Der Gesetzgeber ebnet den Weg für eine Beteiligung des Bundes an notleidenden Unternehmen.

Zentraler Bestandteil der umfassenden Hilfsmaßnahmen für die deutsche Wirtschaft zum Ausgleich der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ist das am 25. März 2020 vom Bundestag verabschiedete und am 27. März 2020 vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG). Das Gesetz erweitert den während der Finanzkrise 2008 geschaffenen Regelungsrahmen, der den Weg für Bundesbeteiligungen an notleidenden Banken geebnet hat. Dieser gilt künftig neben dem Bankensektor auch für bestimmte Unternehmen der Realwirtschaft. Das Gesetz ändert hierfür zunächst in Art. 1 das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und benennt es in Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) um. Neben dem weiterhin bestehenden Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) wird nunmehr ein zweiter Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für Unternehmen der Realwirtschaft errichtet. Der WSF kann zum einen Garantien für Unternehmensverbindlichkeiten übernehmen (§ 21 StFG). Er kann sich darüber hinaus aber auch an der Rekapitalisierung von Unternehmen beteiligen, u.a. durch den Erwerb von schuldrechtlichen Instrumenten, das Eingehen stiller Beteiligung und den Erwerb von Unternehmensanteilen (§ 22 StFG). Art. 2 WStFG ändert das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz und benennt es in Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG) um. Das WStBG modifiziert verschiedene gesellschaftsrechtliche Bestimmungen, um die schnelle und rechtssichere Durchführung von Rekapitalisierungsmaßnahmen nach dem StFG zu erleichtern.

von Dr. Tobias Larisch, Sebastian Goslar, Dr. Rainer Traugott, Dr. Oliver Seiler, Dr. Dirk Kocher

In Krisenzeiten haben Manager besondere Herausforderungen zu bewältigen. Dieser aktuelle Beitrag gibt einen schnellen Überblick über die wesentlichen Gesichtspunkte.

Die Corona-Krise stellt auch das Management von Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Lage ist komplex, unübersichtlich und ändert sich mit immenser Geschwindigkeit.

Das Management eines Unternehmens ist in einer solchen Krisensituation in besonderem Maße gefordert. Damit geht einher, dass die Anforderungen an die Sorgfalt, die es dem Unternehmen schuldet, im Vergleich zu „normalen Zeiten“ gesteigert sind. Zur Haftungsvermeidung verdienen die folgenden fünf Grundsätze der Hervorhebung: