von Tim Wybitul, Dr. Isabelle Brams, Anne Kleffmann, Dr. Tobias Leder
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz wird damit noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten. Die verabschiedete Gesetzesfassung sieht auch eine Regelung zur datenschutzrechtlichen Stellung des Betriebsrats vor. Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde die geplante Regelung noch um klarstellende Formulierungen zum Verhältnis zwischen Betriebsrat und Datenschutzbeauftragtem ergänzt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz legt der Gesetzgeber fest, dass der Betriebsrat in datenschutzrechtlicher Hinsicht Teil des Unternehmens ist und seine Datenverarbeitungen der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten unterliegen. Diese gesetzliche Klarstellung einer intensiv diskutierten und für die Praxis relevanten Rechtsfrage. Allerdings wirft die getroffene Regelung auch neue Fragen auf.