von Tim Wybitul, Dr. Isabelle Brams
Latham unterstützt MediaMarktSaturn vor EuGH gegen DSGVO-Schadensersatzforderung
Das Amtsgericht Hagen hat dem Europäischen Gerichtshof („EuGH“) verschiedene Fragen zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO vorgelegt (Rs. C-687/21). Ein Kläger hatte von der Saturn Electro-Handelsgesellschaft Hagen mbH, einem Unternehmen der MediaMarktSaturn-Gruppe, Schadensersatz gefordert, da ihn betreffende Vertragsunterlagen versehentlich einem anderen Kunden ausgehändigt worden waren.
Der EuGH soll unter anderem entscheiden, ob Kläger bei der Geltendmachung von immateriellem DSGVO-Schadensersatz einen konkreten Schaden darlegen müssen. Zudem soll der EuGH die für die Praxis wichtige Frage beantworten, ob bereits bloßes Unbehagen einen erstattungsfähigen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO begründen kann. Die anstehende Entscheidung des EuGH wird erhebliche Folgen für die Praxis haben.