Compliance-Monitoring: vier Ratschläge für Unternehmen

Von Prof. Dr. Thomas Grützner

Wenn die US-Justiz eine*n Kontrolleur*in einsetzt, wird es für alle Beteiligten anstrengend. Wie ein Compliance-Monitoring abläuft – und worauf es dabei ankommt. Ein Gespräch mit Dr. Kurt Michels, Group Chief Compliance Officer des Volkswagen-Konzerns.

Derzeit laufen weltweit neun US-Monitorships, von denen drei deutsche Unternehmen betreffen. Das zeigt, dass das Thema für Entscheider*innen hochrelevant ist. Aber was genau geschieht bei einem Compliance-Monitoring? Und vor allem: Wie sorgen Verantwortliche dafür, dass es reibungslos und erfolgreich verläuft?

Im Austausch mit Dr. Kurt Michels haben sich vier Ratschläge herauskristallisiert, die betroffene Entscheider*innen beherzigen sollten.

Compliance in Matrix-Organisationen

In Matrix-Organisationen stehen Compliance-Verantwortliche vor besonderen Herausforderungen. Wie sich diese meistern lassen, haben Dr. Tobias Larisch und Dr. Julia Schenkel mit hochkarätigen Expert*innen aus Dax-Konzernen diskutiert. Hier ausgewählte Statements …

… zur Herausforderung für Entscheider*innen:

Dr. Tobias Larisch (Latham Watkins): „Compliance in Matrix-Organisationen ist ein komplexes Thema, weil wir bei globalen Konzernen häufig nicht nur über Landesorganisationen, Tochter- und Enkelgesellschaften gestaffelte Matrixstrukturen sehen: In der Regel sind auch einzelne Unternehmensfunktionen (z. B. HR; Internal Audit etc.) als Matrix organisiert. Das stellt Praktiker regelmäßig vor große Herausforderungen – gerade, was Verantwortlichkeiten und Berichtswege angeht.“

Compliance & Investigations im Jahr 2025

 „Wirksame Compliance erfordert ganzheitliche Ansätze.“

Was ist für die Themen „Compliance & Investigations“ im Jahr 2025 zu erwarten? Fünf Thesen von Prof. Dr. Thomas Grützner und Novartis-Vorstand Dr. Klaus Moosmayer*.

Von der EU-Hinweisgeberrichtlinie über das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) bis hin zum Lieferkettengesetz: Auf die Wirtschaft rollt eine Welle von neuen regulatorischen Anforderungen zu, die Entscheider*innen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Zugleich hat die Corona-Krise die oftmals ohnehin bereits diffuse Erwartungshaltung gesetzlicher Anforderungen noch unübersichtlicher gemacht.

Wie gehen die Unternehmen mit diesen Herausforderungen um? Was muss, was wird sich in Sachen Compliance, Risiko- und Krisenmanagement ändern? Darüber haben Thomas Grützner und Klaus Moosmayer im Rahmen der „Virtual White Collar & Compliance Academy“ diskutiert – am Ende standen die folgenden fünf Thesen:

By Alice Fisher and Prof. Dr. Thomas Grützner

Recent developments include updated DOJ compliance guidance, a continued rise in FCPA proceedings and penalties, and new investigatory approaches in light of the pandemic.

2020 saw many important developments in US white collar enforcement, driven by Administration priorities, business trends and practices, and the realities of COVID-19. The legal and business communities paid particular attention to the US Department of Justice’s (DOJ’s) updated guidance on “Evaluation of Corporate Compliance Programs,” the growing number of contentious Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) proceedings (matched by significant penalties), and the impact of the COVID-19 pandemic on investigative strategies by regulators and corporate compliance programs. Now, with the United States transitioning to a new administration, it is yet to be seen whether these trends will continue and what other changes may be in store.

DOJ’s Updated Guidance on Evaluation of Corporate Compliance Programs

The DOJ issued a number of updates to its guidance in recent years, providing companies and the defense bar with additional transparency into the US government’s priorities and expectations.  In 2020, the DOJ and US Securities and Exchange Commission (SEC) issued an updated FCPA Resource Guide (which largely codified well-established policy, case law, and enforcement updates); and in June 2020 the DOJ issued updated guidance for prosecutors evaluating corporate compliance programs. The updated guidance includes the following key enhancements and clarifications. For more information, see this Latham Client Alert.

von Dr. Christoph von Laufenberg

Das US-Recht unterwirft sich bekanntermaßen nur selten anderen Rechtsordnungen. Umso bemerkenswerter ist die im Juni veröffentliche Aktualisierung des Leitfadens des US-Justizministeriums (DOJ) zur Bewertung von Compliance-Programmen („Evaluation of Corporate Compliance Programs“): Diese enthält eine Öffnungsklausel, die den Eintritt fremder Rechtsordnungen in das US-Recht ermöglicht. Mittelbar sind damit nationale Vorgaben etwa des Strafprozessrechts, des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts von US-Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen. Die Überarbeitung setzt neue Schwerpunkte, ansonsten bleibt der Leitfaden seiner bisherigen Linie treu.

Von Prof. Dr. Thomas Grützner, Dr. Christoph von Laufenberg

Was Unternehmen aus einem der größten Baseball-Skandale lernen können

Selten hatte die juristische Aufarbeitung sportlicher Verfehlungen einen so großen Nachhall wie zuletzt beim „Sign Stealing“ in der Major League Baseball (MLB): Dieser sog. Astros-Fall lehrt allen Compliance- und Rechtsabteilungen eine rechtliche Lektion über die „Corporate-Culture“ – die von und in einem Unternehmen gelebte Kultur. Der Fall gilt als jüngstes Beispiel dafür, welchen Maßstab Unternehmen an ihre „Compliance-Culture“ bzw. „Corporate-Culture“ anlegen müssen und welche massiven Konsequenzen drohen, wenn diese vernachlässigt wird.

Die wichtigste Lektion lautet dabei vorab: Die Unternehmenskultur wird von den Aufsichtsbehörden weltweit als ein wichtiges Kriterium für die Höhe etwaiger Sanktionen gegen Unternehmen herangezogen. Das gilt derzeit vor allem für eine Reihe von ausländischen Aufsichtsbehörden, wird aber auch in Deutschland noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Von Prof. Dr. Thomas Grützner und Dr. Jonas Menne

Das Bundesjustizministerium hat am 22. August 2019 seinen Entwurf für das Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgestellt. Der 147 Seiten und 69 Paragrafen umfassende, bisher nicht veröffentlichte Entwurf regelt die Sanktionierung von Unternehmenskriminalität neu. Unternehmensbezogene Straftaten werden danach künftig intensiver verfolgt und stärker sanktioniert. Gleichzeitig sollen sich Compliance-Maßnahmen und die Kooperation mit Behörden bei der Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen für Unternehmen sanktionsmildernd auswirken. Wir werfen einen ersten Blick auf die wichtigsten bereits bekannten Inhalte des Entwurfes.