von Jana K. Dammann de Chapto, Niklas Brüggemann, Jan Vollkammer Die Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung erweitern die Anmeldepflichten im Gesundheitssektor und stellen die Kriterien zur Überprüfung von Auslandsinvestitionen klar. Zusammenfassung: Beteiligungen von mindestens 10% an deutschen Unternehmen, die Impfstoffe, Medikamente, Schutzausrüstung und andere Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Infektionskrankheiten entwickeln, herstellen oder vertreiben, sind künftig beim BMWi anzumelden. … Continue Reading