von Jana K. Dammann de Chapto, Niklas Brüggemann, Jan Vollkammer

Die Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung erweitern die Anmeldepflichten im Gesundheitssektor und stellen die Kriterien zur Überprüfung von Auslandsinvestitionen klar.

Zusammenfassung:

  • Beteiligungen von mindestens 10% an deutschen Unternehmen, die Impfstoffe, Medikamente, Schutzausrüstung und andere Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Infektionskrankheiten entwickeln, herstellen oder vertreiben, sind künftig beim BMWi anzumelden.
  • Die neuen Regelungen enthalten erstmals ausdrückliche Kriterien für die Prüfung öffentlicher Sicherheitsinteressen.
  • Die Änderungen treten voraussichtlich Mitte Mai in Kraft.