Von: Tim Wybitul, Dr. Isabelle Brams, Anne Kleffmann, Dr. Tobias Leder
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im Februar 2021 eine Meldung veröffentlicht, nach der das damals als Betriebsrätestärkungsgesetz bezeichnete Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Rechte der Betriebsräte gescheitert sei. Nun hat das Bundeskabinett überraschend einen nahezu unveränderten Entwurf als Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Wie bereits der frühere Referentenentwurf zum Betriebsrätestärkungsgesetz trifft nun auch der Kabinettsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz eine Regelung zur datenschutzrechtlichen Stellung des Betriebsrats. Damit bringt das Kabinett eine gesetzliche Klarstellung für die bislang sehr breit diskutierte und für die Praxis sehr relevante Rechtsfrage auf den Weg. Allerdings wirft die getroffene Regelung auch neue Fragen auf.