Tim WybitulDr. Isabelle Brams

Das LG Darmstadt ist eines der ersten deutschen ordentlichen Gerichte, die ein Unternehmen zu Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verurteilt haben. Das Gericht hat einem Kläger 1.000 Euro an immateriellen Schadenersatz zugesprochen (Urteil vom 26. Mai 2020 – 13 O 244/19).

In der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) erklären Tim Wybitul und Dr. Isabelle Brams das für die Praxis wichtige Urteil, zeigen seine Folgen für die Praxis und geben einen Ausblick über die weitere Entwicklung bei Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO.

Das Urteil und die Besprechung können Sie mit freundlicher Genehmigung des Verlag C. H. Beck hier abrufen.

von Tim Wybitul und Dr. Wolf-Tassilo Böhm

Das Landgericht Bonn hat am 11. November 2020 erstmals in einem Bußgeldverfahren ein Urteil erlassen:

„Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt hat, dem Grunde nach berechtigt, aber unangemessen hoch sei. Die Kammer hat das Bußgeld von ursprünglich 9,55 Millionen Euro daher auf 900.000 Euro herabgesetzt.“

von Tim Wybitul

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat gegen eine gesetzliche Krankenkasse ein Bußgeld in Höhe von EUR 1,24 Mio. verhängt. Die entsprechende Pressemeldung des LfDI vom 30. Juni 2020 finden Sie hier.

Der Beitrag bei CR Online beschreibt die Hintergründe des Bußgelds und zeigt, warum sich Unternehmen künftig auf höhere Bußgelder einstellen müssen. Zudem gibt er Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Bußgeldern.