Von Tim Wybitul
Was ändert sich durch das neue Modell der Datenschutzbehörden zur Berechnung von Bußgeldern?
Die deutschen Datenschutzbehörden haben heute ihr Modell zur Berechnung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgestellt. Eine Pressemeldung der DSK mit Erläuterungen und Hintergründen finden Sie hier. In der Vergangenheit war die Praxis bei der Verhängung von Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen sehr uneinheitlich. Die Datenschutzbehörden wollen das nun ändern. Sie haben ein Modell vorgestellt, das zu einer einheitlichen und vorhersehbaren Berechnung von wirksamen und abschreckenden Bußgeldern führen soll. Damit wird die Bemessung von Bußgeldern nach der DSGVO künftig auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bußgeldmodell der Datenschutzbehörden kann gerade für größere Unternehmen und Konzerne zu sehr hohen Bußgeldern führen. Denn die Behörden berechnen die Bußgelder auf der Basis des Umsatzes der sogenannten „wirtschaftlichen Einheit“, also oftmals der Unternehmensgruppe.