Unser Partner und Datenschutzexperte Tim Wybitul diskutiert mit dem bekannten Strafverteidiger Dr. Christian Rosinus im Criminal Compliance Podcast „Rosinus On Air“ die Kriterien des Datenschutzkatalogs. Sie geben in dem Podcast einen Überblick über DSGVO-Bußgeldverfahren, Verteidigungsstrategien und die Sanktionspraxis der Gerichte und Behörden.

Dabei besprechen Wybitul und Dr. Rosinus auch das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 29 OWi 1/20 LG). Mit der Entscheidungsetzte Landgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von ursprünglich 9,55 Mio. Euro auf 900.000

von Tim Wybitul und Dr. Wolf-Tassilo Böhm

Das Landgericht Bonn hat am 11. November 2020 erstmals in einem Bußgeldverfahren ein Urteil erlassen:

„Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt hat, dem Grunde nach berechtigt, aber unangemessen hoch sei. Die Kammer hat das Bußgeld von ursprünglich 9,55 Millionen Euro daher auf 900.000 Euro herabgesetzt.“