von Dr. Christoph von Laufenberg
Das US-Recht unterwirft sich bekanntermaßen nur selten anderen Rechtsordnungen. Umso bemerkenswerter ist die im Juni veröffentliche Aktualisierung des Leitfadens des US-Justizministeriums (DOJ) zur Bewertung von Compliance-Programmen („Evaluation of Corporate Compliance Programs“): Diese enthält eine Öffnungsklausel, die den Eintritt fremder Rechtsordnungen in das US-Recht ermöglicht. Mittelbar sind damit nationale Vorgaben etwa des Strafprozessrechts, des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts von US-Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen. Die Überarbeitung setzt neue Schwerpunkte, ansonsten bleibt der Leitfaden seiner bisherigen Linie treu.