Datenschutz-Bußgelder

von Tim Wybitul, Dr. Wolf-Tassilo Böhm

Deutsche Datenschutzbehörden und Aktivisten ermitteln wegen Cookie-Einsatz. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen. Drohen Webseitenbetreibern neben Bußgeldern und Nachteilen für das Geschäftsmodell „amerikanische Verhältnisse“ hinsichtlich Massenklagen auf Schadensersatz?

Die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz gehen gegen Unternehmen vor, die Daten über das Surf-Verhalten ihrer Nutzer in unzulässiger Weise verarbeiten. Viele Unternehmen verwenden Tracking-Technologien, um die Besucher ihrer (und anderer) Websites zu identifizieren und Nutzerprofile zu bilden. Aussagekräftige Informationen über besuchte Websites sowie angesehene oder gekaufte Produkte sind zum Bespiel oft bares Geld wert. Allerdings stellt das Datenschutzrecht hohe Anforderungen an das Sammeln und Auswerten solcher Nutzerdaten. Erst kürzlich hatten Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Bundesgerichtshof gleich mehrere Urteile gefällt, die Online-Tracking und vor allem auch die grenzüberschreitende Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten vor hohe Hürden stellen. Der vorliegende Beitrag beschreibt, welche Risiken drohen und mit welchen konkreten Schritten Unternehmen sie vermeiden oder reduzieren können.

Von Stefan Patzer und Constanze Köttgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, inwieweit Verbraucherschutzverbände berechtigt sind, Datenschutzverstöße geltend zu machen. Die Antwort auf diese Frage wird erhebliche Auswirkungen darauf haben, in welchem Umfang Unternehmen künftig wegen tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverstößen in Anspruch genommen werden. Mit seinem Vorlagebeschluss vom 28. Mai 2020 (I ZR 186/17) hat der BGH eine Debatte befeuert, die Datenschutzexperten schon seit Inkrafttreten der DSGVO beschäftigt. Dürfen sich Verbraucherschutzverbände zur Geltendmachung von Datenschutzverstößen auf nationale Vorschriften berufen oder sind die Regelungen der DSGVO abschließend? Die Auswirkungen dieser Frage für Unternehmen sind nicht zu unterschätzen, da die in der DSGVO ausdrücklich geregelten Klagemöglichkeiten deutlich restriktiver sind als nach deutschem Recht.