Eine vollständige Neufassung

Von Sebastian Goslar

Am 9. Mai 2019 hat die Regierungskommission Deutsche Corporate Governance eine vollständige Neufassung des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. Diese wurde am 22. Mai 2019 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vorangegangen war ein ungewöhnlich langes Konsultationsverfahren, das mit der Veröffentlichung einer Entwurfsfassung des DCGK am 6. November 2018 und am 31. Januar 2019 endete. Im Rahmen dieser Konsultation wurden über 100 Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen, Anwaltskanzleien und anderen interessierten Kreisen eingereicht. Die darin, zum Teil scharf geäußerte Kritik am Entwurf wurde von der Regierungskommission in erheblichem Umfang berücksichtigt.

Anders als bisher wird der DCGK künftig anhand von Aufgaben statt wie bislang nach den Organen der Aktiengesellschaft gegliedert sein. In diesem Zusammenhang wird er 25 sog. Grundsätze enthalten, welche wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller Unternehmensführung wiedergeben und der Information der Anleger und weiterer Stakeholder dienen sollen. Unter diesen Grundsätzen finden sich jeweils die ihnen zugeordneten Anregungen und Empfehlungen. Auf die bloß beschreibende Wiedergabe von Gesetzestexten wird nach Aussage der Regierungskommission künftig grundsätzlich verzichtet. Die neuen Grundsätze unterscheiden sich davon freilich wenig, stellen sie zumeist eine Zusammenfassung mehrerer gesetzlicher Regelungen bzw. Prinzipien dar. Ein praktisches Bedürfnis für die Neustrukturierung und –konzeptionierung des DCGK ist nicht erkennbar und wurde, soweit ersichtlich, aus der Praxis auch nicht geäußert. Vielmehr hatte sich der DCGK in seiner seit gut 16 Jahren bestehenden und punktuell fortentwickelten Form durchaus bewährt und Akzeptanz bei den Unternehmen sowie den übrigen Marktteilnehmern gefunden. Allerdings bringt die Änderung der Struktur für die nach § 161 AktG erklärungspflichtigen Gesellschaften nur einen überschaubaren Anpassungsbedarf mit sich.