von Tim Wybitul, Dr. Isabelle Brams und Stefan Patzer
Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) legt die Anforderungen für Schadensersatz nach Art. 82 EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) in einem neuen Urteil weit aus (Urteil vom 4. Mai 2023, C-300/21). Zwar trifft der EuGH einige Aussagen, die Unternehmen eine Verteidigung gegen entsprechende Ansprüche erleichtern könnten. Dies gilt etwa im Hinblick auf den nach Art. 82 DSGVO geforderten Schadensnachweis. Im Ergebnis überwiegen aber die negativen Folgen der Entscheidung für Unternehmen, die wegen Datenpannen oder anderen DSGVO-Verstößen in Anspruch genommen werden.