von Tim WybitulDr. Isabelle Brams

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 12. Mai 2022 Leitlinien zur Berechnung von Bußgeldern wegen möglicher DSGVO-Verstöße veröffentlicht (Leitlinien). Die Leitlinien sollen das Bußgeldrecht in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Es ist damit zu rechnen, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden die neuen Vorgaben des EDSA zukünftig bei der Berechnung und Verhängung von Bußgeldern nach Art. 83 EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugrunde legen werden. Der nachstehende Überblick zeigt die wesentlichen Inhalte des neuen Bußgeldkonzepts und seine möglichen Folgen für die Praxis. Weitere Informationen zu den neuen Leitlinien können Sie – mit freundlicher Unterstützung von Legal Tribune Online – auch hier abrufen.

Die wichtigsten Folgen für die Praxis auf einen Blick