Tim Wybitul, Dr. Isabelle Brams
Das LG Darmstadt ist eines der ersten deutschen ordentlichen Gerichte, die ein Unternehmen zu Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verurteilt haben. Das Gericht hat einem Kläger 1.000 Euro an immateriellen Schadenersatz zugesprochen (Urteil vom 26. Mai 2020 – 13 O 244/19).
In der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) erklären Tim Wybitul und Dr. Isabelle Brams das für die Praxis wichtige Urteil, zeigen seine Folgen für die Praxis und geben einen Ausblick über die weitere Entwicklung bei Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO.
Das Urteil und die Besprechung können Sie mit freundlicher Genehmigung des Verlag C. H. Beck hier abrufen.