Tim WybitulDr. Isabelle Brams

Das LG Darmstadt ist eines der ersten deutschen ordentlichen Gerichte, die ein Unternehmen zu Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verurteilt haben. Das Gericht hat einem Kläger 1.000 Euro an immateriellen Schadenersatz zugesprochen (Urteil vom 26. Mai 2020 – 13 O 244/19).

In der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) erklären Tim Wybitul und Dr. Isabelle Brams das für die Praxis wichtige Urteil, zeigen seine Folgen für die Praxis und geben einen Ausblick über die weitere Entwicklung bei Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO.

Das Urteil und die Besprechung können Sie mit freundlicher Genehmigung des Verlag C. H. Beck hier abrufen.

von Tim Wybitul

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat kürzlich ein Unternehmen dazu verurteilt, einem ehemaligen Mitarbeiter 5.000 Euro Schadensersatz zu zahlen (Urteil vom 5. März 2020 – 9 Ca 6557/18), eine Kurzfassung finden Sie hier. Sollten andere Gerichte ähnliche Positionen einnehmen, kann das für Arbeitgeber, aber auch für andere Unternehmen erhebliche Probleme nach sich ziehen. Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts hatte das Unternehmen verspätet und nicht vollständig auf einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO geantwortet.. Das Arbeitsgericht nahm