USA als Vorreiter und Vorwirkung für Unternehmen in Deutschland
Von Dr. Max Hauser und Dr. Christoph von Laufenberg
Für das US-Kartellrecht kann diese Frage neuerdings mit einem klaren Ja beantwortet werden. Ein „effektives“ Kartellrechts-Compliance-Programm kann in den USA nun zu einer erheblichen Bußgeldreduzierung führen. Dies verkündete im Juli 2019 Makan Delrahim, stellvertretender Attorney General der Antitrust Division des US-Justizministeriums (Department of Justice, DOJ).
Die Antitrust Division des DOJ hat erkannt, dass die Implementierung von Compliance-Programmen und die damit einhergehende Compliance-Kultur in Unternehmen wesentlich zu einer effektiven Durchsetzung bzw. Einhaltung des Kartellrechts beiträgt. Die Schaffung von Anreizen zur Einführung von Compliance-Programmen durch Bußgeldminderungen ist daher ein richtiger Weg. Die neue Rechtslage in den USA hat bereits jetzt Auswirkungen auch auf Unternehmen diesseits des Atlantiks.