von Prof. Dr. Thomas Grützner und Joachim Grittmann

Flächendeckende Einführung von Kontaktverboten – teilweise gelten strengere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat sich am 22. März 2020 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer auf die Einführung von flächendeckenden Kontaktverboten geeinigt. Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Bundesländer oder einzelne Landkreise (weiterhin) strengere Regelungen erlassen bzw. beibehalten. Die Einigung sieht diese Möglichkeit laut der Pressemitteilung der Bundesregierung ausdrücklich vor. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Einigung über die Mindestbeschränkungen hat beispielsweise die Bayerische Staatsregierung angekündigt, an den bereits beschlossenen, weitergehenden Regelungen festhalten zu wollen, auch wenn sich inhaltlich dadurch für Unternehmen nicht zwingend etwas ändern muss.

Damit müssen sich Unternehmen, insbesondere wenn sie Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern haben oder Arbeitnehmer über Landesgrenzen hinweg anreisen, ggf. mit unterschiedlichen Regelungen und unterschiedlichen Pflichtenmaßstäben auseinandersetzen. Unternehmen müssen sich nunmehr unmittelbar auch zu ihrem Pflichtenkorsett, das sich aus der Umsetzung der gestern beschlossenen Regelungen, Gedanken machen und verschiedene Maßnahmen umsetzen. Dabei gibt es gegenüber unseren Empfehlungen im Rahmen von Ausgangssperren Besonderheiten zu beachten, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden.