von Tim WybitulStefan Patzer Dr. Isabelle Brams und Constanze Köttgen

Das Umfeld für datenschutzrechtliche Sammelklagen wird seit Jahren immer klägerfreundlicher. Gerade die Geltendmachung von immateriellen Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO hat sich zu einem beliebten Geschäftsfeld entwickelt, das durch diverse Gerichtsentscheidungen und Maßnahmen des Gesetzgebers immer weiter beflügelt wurde. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden wollen die entsprechenden Klagebefugnisse von Verbraucherverbänden in Zukunft noch weiter stärken. Im Juni 2022 hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) einstimmig den Beschluss gefasst, sich über weitere Klagemöglichkeiten mit der Verbraucherzentrale Bundesverband auszutauschen.

Die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts am EuGH Campos Sánchez-Bordona im Verfahren Rs. C-300/21 könnten insofern eine Trendwende einleiten, da sie strenge Anforderungen an die Geltendmachung von immateriellen datenschutzrechtlichen Schadensersatzansprüchen stellen.

von Stefan Patzer und Constanze Köttgen

Der EuGH hat Ende April die Klagebefugnisse von Verbraucherschutzverbänden gestärkt, weitere richtungsweisende Entscheidungen stehen bevor. 

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Massenklagen wegen Datenschutzverstößen kontinuierlich zugenommen. Neben den traditionell auf diesem Gebiet tätigen Verbraucherschutzverbänden tummeln sich seit einiger Zeit auch zahlreiche Rechtsdienstleister, Legal Tech-Unternehmen und Prozessfinanzierer, die Verbrauchern gegen eine Beteiligung am Erlös die Durchsetzung ihrer Ansprüche anbieten. Viele der damit zusammenhängenden Fragen warten indes noch auf Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die zeitnah anstehenden Entscheidungen werden Aufschluss geben, wie es mit dem neuen Geschäftsfeld der datenschutzbezogenen Sammelklagen weitergeht, und ob sich die privaten Anbieter dauerhaft etablieren können.

Darüber hinaus stehen aber auch für die Verbraucherschutzverbände grundlegende Änderungen an, insbesondere durch die anstehende Umsetzung der EU-Verbandsklage in deutsches Recht. In seinem Urteil vom 28. April 2022 (C-319/20) hat der EuGH die Rolle der Verbraucherschutzverbände vorerst gestärkt. Sie können Datenschutzverstöße fortan auch ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte der betroffenen Personen geltend machen.

von Tim Wybitul

Kläger und spezialisierte Anbieter können mit Massenklagen wegen Datenschutzverstößen viel Geld verdienen. Die Preisfrage bei Meldungen über Datenpannen oder sonstige mögliche Datenschutzverstöße: Wer freut sich darüber? Die Opfer, die deshalb klagen und die Anwälte auf beiden Seiten. Denn für sie können Fehler beim Datenschutz sehr lukrativ sein.

Lesen Sie mehr dazu auf dem Management-Blog der WiWo. Der Gastbeitrag zeigt das Geschäftsmodell der Kläger und spezialisierten Anbieter und die aktuelle Rechtsprechung zum DSGVO-Schadensersatz. Er zeigt, welche Risiken

von Dr. Christoph A. BausStefan Patzer und und Dr. Christian Steger

On November 24, 2020, the European Parliament agreed to a new directive for the implementation of an EU-wide collective redress regime that will change the litigation landscape.

Watch our short video to learn more about:

  • Consumers’ opportunities to enforce their rights
  • Simplification of collective cross-border action
  • Differences to the German Declaratory Model Action
  • Questions triggered by the EU Member States’ discretion to implement procedural rules and requirements

Tim Wybitul spricht im Podcast mit c’t-Redakteur Holger Bleich und Joerg Heidrich, Justiziar bei Heise Medien, zu DSGVO-Schadensersatz und Massenklagen. Sie besprechn die rechtlichen Grundlagen solcher Gerichtserfahren, bewerten ihre Erfolgsaussichten und erklären beispielhaft auch bereits ergangene Urteile. Ihre Prognose: Schon jetzt bewerten Verbraucheranwälte, Prozessfinanzierer und Legal-Tech-Unternehmen solche Klagen als erfolgversprechend. Teilweise machen sie bereits jetzt massenhaft Forderungen geltend. Erste Gerichtsentscheidungen scheinen diesen Kurs zu bestätigen. Hören Sie rein in den Podcast auf heise.de.

Tim Wybitul spricht im Podcast mit Datenschutz-Guru Stephan Hansen-Oest zur Geltendmachung und vor allem auch Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen behaupteter Verstöße gegen die DSGVO. Tim berichtet über seine praktischen Prozesserfahrungen im Hinblick auf die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Es geht aber auch um einen Blick auf die Zukunft. Werden Schadensersatzansprüche das „Diesel 2.0“ für Verbraucherschutzanwälte? Hören Sie rein in den Podcast.

 

Von Stefan Patzer und Constanze Köttgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, inwieweit Verbraucherschutzverbände berechtigt sind, Datenschutzverstöße geltend zu machen. Die Antwort auf diese Frage wird erhebliche Auswirkungen darauf haben, in welchem Umfang Unternehmen künftig wegen tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverstößen in Anspruch genommen werden. Mit seinem Vorlagebeschluss vom 28. Mai 2020 (I ZR 186/17) hat der BGH eine Debatte befeuert, die Datenschutzexperten schon seit Inkrafttreten der DSGVO beschäftigt. Dürfen sich Verbraucherschutzverbände zur Geltendmachung von Datenschutzverstößen auf nationale Vorschriften berufen oder sind die Regelungen der DSGVO abschließend? Die Auswirkungen dieser Frage für Unternehmen sind nicht zu unterschätzen, da die in der DSGVO ausdrücklich geregelten Klagemöglichkeiten deutlich restriktiver sind als nach deutschem Recht.