von Frank GrellJörn Kowalewski, Ulrich KlockenbrinkJan-Philipp Praß

Regierungsentwurf setzt EU Restrukturierungs-Richtlinie um und führt neues Sanierungsinstrumentarium ein.

Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (im Folgenden: SanInsFoG) veröffentlicht. Dieses Gesetz dient vor allem der mit Spannung erwarteten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen (im Folgenden Restrukturierungs-Richtlinie). Neben der Schaffung eines der Richtlinienumsetzung dienenden Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (nachfolgend auch StaRUG) enthält der Entwurf eine Reihe von weiteren Neuerungen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Insbesondere soll die Insolvenzordnung an den Stellen angepasst werden, die nach der Evaluation des im Jahr 2011 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) von der Bundesregierung für verbesserungswürdig eingeschätzt werden. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung soll das Gesetz in wesentlichen Teilen bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.