Restrukturierungs-Richtlinie

Von: Frank Grell, Dr. Jörn Kowalewski, Dr. Ulrich Klockenbrink, Dr. Jan-Philipp Praß

Durch die Umsetzung der EU Restrukturierungs-Richtlinie soll das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisiert, effektiver gestaltet und um neue Instrumentarien bereichert werden.

Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (im Folgenden: SanInsFoG) verabschiedet. Das SanInsFoG dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen (im Folgenden Restrukturierungs-Richtlinie). Neben der Schaffung eines der Richtlinienumsetzung dienenden Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (nachfolgend auch StaRUG) enthält das Gesetz eine Reihe von weiteren Neuerungen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Insbesondere soll die Insolvenzordnung an den Stellen angepasst werden, die nach der Evaluation des im Jahr 2011 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) von der Bundesregierung für verbesserungswürdig eingeschätzt werden. Darüber hinaus soll in Reaktion auf die Zunahme des Infektionsgeschehens im Spätherbst das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz noch einmal modifiziert werden, was insbesondere beinhaltet, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die sog. November- und Dezemberhilfen erwarten können, im Januar 2021 (weiter) ausgesetzt wird. Das SanInsFoG wird in wesentlichen Teilen bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.