von Tim WybitulDr. Isabelle Brams

Latham unterstützt MediaMarktSaturn vor EuGH gegen DSGVO-Schadensersatzforderung

Das Amtsgericht Hagen hat dem Europäischen Gerichtshof („EuGH“) verschiedene Fragen zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO vorgelegt (Rs. C-687/21). Ein Kläger hatte von der Saturn Electro-Handelsgesellschaft Hagen mbH, einem Unternehmen der MediaMarktSaturn-Gruppe, Schadensersatz gefordert, da ihn betreffende Vertragsunterlagen versehentlich einem anderen Kunden ausgehändigt worden waren.

Der EuGH soll unter anderem entscheiden, ob Kläger bei der Geltendmachung von immateriellem DSGVO-Schadensersatz einen konkreten Schaden darlegen müssen. Zudem soll der EuGH die für die Praxis wichtige Frage beantworten, ob bereits bloßes Unbehagen einen erstattungsfähigen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO begründen kann. Die anstehende Entscheidung des EuGH wird erhebliche Folgen für die Praxis haben.

von Tim Wybitul

Gerade im Datenschutz war 2021 ein Jahr voller Neuigkeiten und Ereignisse. Europäische Datenschutzbehörden haben DSGVO-Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Es dürfte spannend werden, ob mit der Überprüfung dieser Bußgelder befassten Gerichte die von den Datenschutzbehörden verhängten Geldbußen bestätigen. In einem anderen Fall hat das ein deutsches Gericht eine verhängtes Millionenbußgeld bereits für unwirksam erklärt. Auch hier bleibt abzuwarten, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden wird.

Effektive Verteidigungsstrategien in Datenschutzkonflikten

Von Tim Wybitul und Dr. Isabelle Brams

Unternehmen drohen bei möglichen Datenschutzverstößen mittlerweile hohe Bußgelder und Schadensersatzklagen. Mit welchen Strategien und Argumenten können sich Verantwortliche erfolgreich verteidigen – und was sollten sie jetzt vorbeugend auf den Weg bringen?

Es begann vergleichsweise harmlos: Die ersten Bußgelder für Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bewegten sich meist im niedrigen fünfstelligen Bereich. Doch inzwischen mussten etliche Unternehmen deutlich höhere Summen zahlen, wiederholt waren zweistellige Millionen-Bußgelder fällig – und das nicht nur in Deutschland.